Diese Ordnung regelt das grundsätzliche Verhalten auf dem Vereinsgelände des Reitverein Sittensen.

Allen Beteiligten sollte jedoch klar sein, dass ein freundliches Gespräch und gegenseitige Rücksichtnahme immer erforderlich sind. Eine nette Begrüßung und Verabschiedung unter allen Nutzern der Anlage sind selbstverständlich. 

Unstimmigkeiten werden persönlich oder telefonisch und nicht über WhatsApp geklärt.

Stallordnung

  • Es dürfen nur gesunde und ordnungsgemäß geimpfte Pferde / Ponys eingestallt werden. Impfungen müssen laufend fortgeführt werden. Dem Vorstand oder dem Futtermeister ist auf Verlangen der Impfpass oder andere Nachweise wie z. B. Versicherungen vorzulegen. Die Einstaller verpflichten sich, neben den vorgeschriebenen Impfungen auch entsprechend eine Wurmbehandlung an ihre Pferde zu verabreichen. Zusätzlich ist im Monat März eine zusätzliche Behandlung gegen Bandwürmer vorzunehmen.
  • Die Stallgasse und auch die Waschbox dürfen nur sauber und ordentlich verlassen werden. Pferdeäpfel sind in die eigene Box zu fegen oder zum Mistcontainer zu bringen. Pferdehaare gehören in den Mülleimer.
  • Ein angemessener Lautstärkepegel auf der Stallgasse ist einzuhalten.
  • Die Pacht der Weide trägt ausschließlich der Reitverein. Daher behält er sich vor, die Nutzung der Weide bei Bedarf einzuschränken. Die Schulpferde haben Vorrecht bei der Weidenutzung. Wenn eine neue Gruppe / Herde auf die Weide gebracht wird, muss vorher die gesamte auf der Weide befindliche Herde in den Stall gebracht werden.
  • Die Fenster sind bei Temperaturen um den Gefrierpunkt und Unwetterwarnungen zu schließen.
  • Aus Sicherheitsgründen sind an den Ketten vor den Boxen nur die nötigsten Gegenstände zu hängen (ein Halfter, ein Strick, eine Decke).
  • Es ist für uns selbstverständlich, Pferden (z. B. festgelegen, ausgebrochen) oder Reitern (Sturz, verletzt) in Notsituationen Hilfe zu leisten.

Allgemeines

  • Die Benutzung der Reitanlage ist ausschließlich Vereinsmitgliedern gestattet. Über Ausnahmen entscheidet der Vorstand.
  • Auf der Stallgasse ist das Rauchen untersagt.
  • Unbefugten ist das Betreten der Reitanlage verboten. Eltern haften für ihre Kinder.
  • Es ist nur so viel Energie (Strom, Wasser, usw.) zu verbrauchen wie unbedingt nötig.
  • Wer als letzter die Stallgassen bzw. die Reithalle verlässt, hat dafür zu sorgen, dass das Licht gelöscht und alle Türen verschlossen sind.
  • Nicht eingestallte Pferde dürfen ausschließlich auf der östlich gelegenen Gäste-Stallgasse fertig gemacht werden und von dort in die Reithalle geführt werden.
  • Auf dem neu angelegten Reitplatz (parallel Straße Eckerworth) ist das Longieren verboten.
  • Auf dem Hauptspringplatz ist jegliche Nutzung untersagt. Über Ausnahmen im Einzelfall entscheidet der Vorstand.
  • Jeder Reiter entsorgt die Pferdeäpfel seines Pferdes von den Außenreitplätzen, Zuwegungen, Pflasterflächen und aus der Reithalle unaufgefordert. Gleiches gilt für die angrenzenden Fuß- und Radwege.
  • Die Stallgassen dürfen nur sauber und ordentlich vor / nach dem Reiten verlassen werden.
  • Reitbeteiligungen sind von den Boxenmietern in diese Ordnungen einzuweisen. Die Mitgliedschaft im RV Sittensen ist zur Nutzung zwingend erforderlich.
  • Arbeitsdienste dienen dem Erhalt und der Verschönerung der Anlage. Damit die Vereinsbeiträge weiterhin stabil gehaltenen werden können, ist die Mitarbeit jedes Nutzers erwünscht und erforderlich. Während der vom Verein angesetzten Arbeitsdienste ist die Nutzung der Reitanlage für Reiten, Voltigieren oder Longieren nicht gestattet.
  • Jeder Reiter / Besitzer kommt für die von seinem Pferd angerichteten Schäden unaufgefordert auf und bestätigt, dass für das von ihm eingestallte Pferd eine entsprechende Haftpflicht-Versicherung besteht.
  • Nach Ablauf der Hallennutzung bzw. bei Beendigung des Boxenmietvertrages sind alle ausgehändigten und auch nachgemachten Schlüssel unaufgefordert an den Futtermeister oder Vorstand zurückzugeben.
  • Ansprechpartner für alle Einstaller ist die „Sprecherin Einstaller“. Dieses Amt bekleidet derzeit Kristin Hecht.

Reitordnung

  • Das Tragen einer vorschriftsmäßigen Reitkappe ist Pflicht. Dies gilt auch für die Teilnahme an Lehrgängen.
  • Sind mehrere Reiter in der Halle oder auf dem Platz, so ist aufeinander Rücksicht zu nehmen. Dies gilt insbesondere dann, wenn sich jüngere Reiter oder Anfänger auf dem Platz oder in der Halle befinden.
  • Longieren ist bei gleichzeitigem Reitbetrieb nur nach Absprache zulässig.
  • Nach der Hallennutzung ist von jedem Reiter der Hufschlag zu ebnen (Bande haken/ schaufeln).
  • Im Schritt ist der Hufschlag freizumachen. Im Trab und Galopp hat grundsätzlich der Reiter, der sich auf der linken Hand befindet, Vorfahrt.
  • Anlagennutzer, die ihre Pferde nicht eingestallt haben, müssen die Hallennutzungsgebühr selbstständig und unaufgefordert jährlich an den Verein entrichten (Höhe s. Gebührenordnung).

 

Eine Missachtung der Regeln stört das Vereinsleben und das gegenseitige Miteinander und kann daher zum Ausschluss führen.

Der Vorstand

 

pdfReitanlagen- und Stallordnung als PDF zum Download