Allgemeines
- Die Benutzung der Reitanlage ist ausschließlich Vereinsmitgliedern gestattet. Über Ausnahmen entscheidet der Vorstand.
- Unbefugten ist das Betreten der Reitanlage nicht gestattet. Eltern haften für ihre Kinder.
- Anträge und Beschwerden sind an den Vorstand zu richten.
- Es ist nur so viel und so lange Beleuchtung einzuschalten wie unbedingt nötig.
- Wer als letzter die Stallgassen bzw. die Reithalle verlässt, hat dafür zu sorgen, dass das Licht gelöscht und die Türen verschlossen sind.
- Nicht eingestallte Pferde dürfen ausschließlich auf der östlich gelegenen Gäste-Stallgasse fertig gemacht werden und von dort in die Reithalle geführt werden.
- Wer trotz Verwarnung gegen die Ordnung verstösst, kann von der Benutzung der Anlage ausgeschlossen werden.
Stallordnung
- Es dürfen nur gesunde und ordnungsgemäss geimpfte Pferde / Ponies eingestallt werden. Impfungen müssen laufend fortgeführt werden. Dem Vorstand oder dem Futtermeister ist auf Verlangen der Impfpass oder entsprechende Nachweise vorzulegen.
- Die Stallgasse darf nur sauber und ordentlich vor und nach dem Reiten verlassen werden. Pferdeäpfel sind in die eigene Box zu fegen oder zum Misthaufen zu bringen. Pferdehaare gehören in den Mülleimer.
- Es ist nicht gestattet, Pferde auf der Stallgasse frei laufen zu lassen.
Reitordnung
- Das Tragen einer vorschriftsmäßigen Reitkappe ist Pflicht. Dies gilt auch für die Teilnahme an Lehrgängen. Ohne Reitkappe besteht keinerlei Versicherungsschutz.
- Sind mehrere Reiter in der Halle, so ist aufeinander Rücksicht zu nehmen.
- Longieren ist bei gleichzeitigem Reitbetrieb nur nach Absprache zulässig.
- Pferde dürfen aus gesundheitlichen Gründen nur trocken geritten in die Boxen gestellt werden bzw. verladen werden.
- Nach der Hallennutzung ist der Hufschlag zu ebnen.